Im Zuge der Bewältigung von Coronapandemie und Energiekrise werden Sportvereine bei der Sicherung und Entwicklung von Sportangeboten unterstützt.
Förderfähig sind vor allem nachhaltig nutzbare Sportgeräte für Outdoorsportangebote (z.B. Outdoorfitnessgeräte, Großsportgeräte) bis maximal 5.000 €. Nachgeordnet kann eine Förderung für die Errichtung von Anlagen für neue Outdoorsportangebote (z.B. Bouleanlagen oder Beachsportplätzen) erfolgen.
Zusätzlich förderfähig sind Kleinmaterialien/-maßnahmen, die zur Reduzierung des Energieverbrauchs und damit zur Sicherung von Sportangeboten in bestehenden Sporträumen beitragen. Materialien und Maßnahmen zur Energieeinsparung werden mit maximal 2.000 € gefördert.