Neues Förderprogramm des LSB: 500 Euro für eure Ehrenamts-Aktion!

Der Landessportbund Niedersachsen startet ab dem 11. Mai 2026 ein ganz besonderes Förderprogramm für Sportvereine. Ziel ist es, das enorme ehrenamtliche Engagement in den Vereinen sichtbar zu machen und all den engagierten Menschen ein herzliches „Danke“ zu sagen.

 

Warum gerade jetzt?

Am 23. Mai 2026 feiert das Grundgesetz seinen 77. Geburtstag. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat diesen Tag erstmals zum „Ehrentag“ ausgerufen – einem bundesweiten Aktionstag, an dem Vereine, Organisationen und Initiativen das Ehrenamt feiern und Gemeinschaft stärken sollen.

 

500 Euro für euren Verein

Jeder Sportverein kann ab dem 11. Mai bis Mitte Juni 2026 einen Zuschuss in Höhe von 500 Euro beantragen, um Ehrenamtliche zu würdigen und ihr Engagement herauszustellen.

Insgesamt stellt der LSB 77.000 Euro bereit – symbolisch für 77 Jahre Grundgesetz.

 

Gefördert werden u. a.:

  • Werbeaktionen für neue und bestehende Engagierte
  • Workshops zur Qualifizierung junger Ehrenamtlicher
  • Social-Media-Kampagnen, die Engagement sichtbar machen
  • Vereins-Helfereinsätze (z. B. große Vereinsputzaktion)
  • Vereinsfeste für Engagierte oder zur Sichtbarmachung des Ehrenamts

 

Nutzt diese Chance! Macht das Ehrenamt in eurem Verein sichtbar, feiert eure Helferinnen und Helfer und stärkt gleichzeitig die Gemeinschaft.

 

Weitere Informationen und Antragsunterlagen folgen ab dem 11. Mai 2026 auf der LSB-Website.

Anmeldung gestartet: 9. Aktionszeitraum „Ehrenamt überrascht“

Gänsehautmomente garantiert!

 

Ehrenamt verdient Wertschätzung – und genau dafür steht unsere landesweite Aktion „Ehrenamt überrascht“. Ab sofort ist die Anmeldung für den 9. Aktionszeitraum freigeschaltet!

 

In den vergangenen Jahren wurden bereits zahlreiche engagierte Menschen von ihren Vereinen überrascht – mit bewegenden Momenten, strahlenden Gesichtern und echter Dankbarkeit. Diese besonderen Augenblicke zeigen, wie wertvoll ehrenamtliches Engagement ist und welche Bedeutung einzelne Personen für das Vereinsleben haben.

 

Ob auf dem Sportplatz, im Vereinsheim oder mitten im Alltag: Die Überraschungen sorgen immer wieder für echte Gänsehaut. Hinter jeder Aktion steckt eine persönliche Geschichte – von Menschen, die oft im Hintergrund Großartiges leisten und nun einmal selbst im Mittelpunkt stehen dürfen.

Auf unserer Homepage findet ihr inspirierende Einblicke in diese besonderen Momente. Lasst euch berühren von den Geschichten der Überraschten und entdeckt, was sie so einzigartig macht.

 

Und jetzt seid ihr dran:

Kennt ihr jemanden in eurem Verein, der schon viel zu lange viel zu wenig Anerkennung bekommt? Dann nutzt die Chance und schenkt dieser Person einen unvergesslichen Gänsehautmoment.

 

Jetzt anmelden und Danke sagen – denn Ehrenamt macht unsere Gemeinschaft stark!

Förderung „Digitalisierung im Sportverein“

Der LandesSportBund Niedersachsen fördert die „Digitalisierung im Sportverein“ mit bis zu

3.000 Euro.

 

Geförderte Maßnahmen sind neue Sportangebote mit digitalen Tools, eine neue Vereins-Homepage, Plattformen die der Zusammenarbeit dienen, eine moderne Vereinsmanagementsoftware, eine Vereinsapp oder KI-Anwendungen (Künstliche Intelligenz).

 

Anträge sind vom 13.03.2026 bis zum 27.04.2026

möglich.

 

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Eine starke Unterstützung für eure Vereinsarbeit

Notebook mit unterschiedlichen Diagrammen und Statistiken

Mit dem Vereinsdashboard steht allen niedersächsischen Vereinen ein umfangreiches Analyse- und Auswertungstool zur Verfügung.

 

Auf Basis eurer eigenen Angaben erhaltet ihr individuelle Auswertungen zu zentralen Vereinsthemen. So könnt ihr:

  • Entwicklungen und Trends frühzeitig erkennen
  • Maßnahmen datenbasiert ableiten
  • Fundierte und zukunftsorientierte Entscheidungen treffen

Der Einstieg ist ganz einfach:

Startet über euren Zugang im LSB-Portal, füllt die entsprechende Umfrage aus und erhaltet direkt im Anschluss euer persönliches, automatisch erstelltes Vereinsdashboard.

 

Ein besonderer Mehrwert:

Ihr könnt nicht nur die Analysen eures eigenen Vereins einsehen, sondern diese auch mit anderen Vereinen vergleichen und wertvolle Erkenntnisse gewinnen.

 

Jetzt starten und die Zukunft eures Vereins aktiv gestalten!

Mikroförderung für Engagement vor Ort

Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung bietet Unterstützung für Vereine

Mit dem Förder-Programm werden ehrenamtliche Initiativen, Vereine und Engagierte ab sofort mit Zuschüssen zwischen 100 und 2.500 Euro unterstützt – unkompliziert, digital und praxisnah.

Ende Februar 2026 hatte Innenministerin Behrens in Hannover den offiziellen Startschuss gegeben und einen Förderscheck in Höhe von einer Million Euro an die Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen Niedersachsen e. V. (LAGFA) überreicht. Die Mikroförderung ist Teil der Niedersächsischen Strategie für Engagement und Ehrenamt sowie des Konzepts zur Stärkung der Zivilgesellschaft.

Gefördert werden Projekte mit großer Wirkung bei geringem Mitteleinsatz – etwa in der Jugendarbeit, im sozialen Bereich, in Bildungsprojekten oder in nachbarschaftlichen Initiativen. Das Antragsverfahren ist bewusst einfach gehalten: 50 Prozent der Fördersumme werden direkt nach Zusage ausgezahlt, die restlichen 50 Prozent nach Vorlage des Verwendungsnachweises.

Anträge können seit Anfang März 2026 digital über die LAGFA gestellt werden.

Vereine können Mitgliedszahlen bis zum 16.2. einreichen - Änderungen auch bei Förderanträgen

Frau am PC beim Ausfüllen einer Tabelle
© LSB NRW / Hermenau

Augfrund technischer Anpassungen im neuen LSB-Portal hat der LSB-Vorstand entsprechende Übergangsregelungen festgelegt. Das betrifft unter anderem die Bestandserhebung für Sportvereine in Niedersachsen. Die Frist dafür war ursprünglich bis Ende Januar angesetzt. Jetzt wurde sie bis zum 16.2.2026 verlängert. Eine Änderung gibt es durch die Systemumstellung auch bei Förderanträgen. Für alle Maßnahmen, die ab dem 1. Januar begonnen oder bereits durchgeführt wurden, gilt: Der frühe Start führt nicht automatisch dazu, dass eine Förderung ausgeschlossen ist, wenn die Förderkriterien erfüllt sind. Anträge können in diesem Fall auch rückwirkend gestellt werden. Ein automatischer Förderanspruch entsteht dadurch aber nicht. Das Förderportal steht ab dem 3. Februar 2026 zur Verfügung. Anträge für Maßnahmen, die vor der Öffnung des Portals begonnen oder abgeschlossen wurden, müssen dann innerhalb von vier Wochen eingereicht werden.