Verlängerung des COVID-Abmilderungsgesetzes

Aufgrund der bestehenden Ungewissheit, wie sich die Corona-Pandemie in den nächsten Monaten entwickeln wird, entschied sich der Bundestag am 07.09.2021 für eine Verlängerung des Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie. Ursprünglich sollte das Gesetz mit Ablauf des 31.12.2021 außer Kraft treten. Diese Sonderregelung gilt nun noch bis zu dem 31.08.2022. 

 

Jedoch wird hierbei betont, dass die Betroffenen die Sonderregelungen lediglich nutzen sollten, wenn dies aufgrund der Pandemie oder der Mitgliederanzahl bei den Versammlungen von Nöten ist.