Flüchtlingshilfe: Finanzministerium verlängert steuerliche Erleichterung

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die ursprünglich bis Ende vorigen Jahres befristeten steuerlichen Erleichterungen zur Flüchtlingshilfe um zwei Jahre verlängert. Das kündigte das Ministerium in einem Schreiben vom 6. Dezember im Bundessteuerblatt 2016 an.

„Zur Förderung und Unterstützung des gesamtgesellschaftlichen Engagements bei der Hilfe für Flüchtlinge“ hätten die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder seinerzeit die Ver- waltungsregelungen getroffen, die nun im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder bis zum 31. Dezember 2018 erweitert würden, heißt es darin.

 

Dieses Schreiben stehe ab sofort für eine Übergangszeit auf den Internetseiten des Bundesmi- nisteriums der Finanzen unter der Rubrik Service – Publikationen – BMF-Schreiben zur Ansicht und zum Abruf bereit.

 

(DOSB-PRESSE, Nr. 3, 17. Januar 2017)